Direktor des Arbeitsgerichts a.D. Uwe Bachhuber verstorben

Datum: 11.05.2018

Am 2. Mai 2018 ist Herr Uwe Bachhuber, Direktor des Arbeitsgerichts a.D., nach langer und schwerer Krankheit verstorben.

 

Herr Bachhuber ist am 5. Dezember 1964 in Ulm geboren. Nach seiner juristischen Ausbildung trat er am 16. Januar 1995 in die Arbeitsgerichtsbarkeit Baden-Württemberg ein. Er war bei den Arbeitsgerichten Freiburg – Kammern Villingen-Schwenningen -, Lörrach – sowohl am Stammgericht als auch bei den Kammern Radolfzell -, Ulm – sowohl am Stammgericht als auch bei den Kammern Ravensburg – eingesetzt, bevor er am 20. Januar 1998 beim Arbeitsgericht Ulm zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde. Vom 1. März 2002 bis 29. Februar 2004 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht abgeordnet, vom 1. Mai 2006 bis 31. Mai 2007 an das Landesarbeitsgericht. Am 28. Januar 2010 wurde er zum Direktor des Arbeitsgerichts Ulm befördert. Wegen einer schweren Erkrankung, an der er nun verstorben ist, wurde er mit Wirkung ab 28. Juli 2014 in den Ruhestand versetzt.

 

Herr Bachhuber war ein hochgeschätzter, für die Belange der Rechtsuchenden und Mitarbeiter/innen engagierter Kollege. Auch in der Rechtsanwaltschaft, bei den Verbänden und bei den ehrenamtlichen Richtern genoss er einen hervorragenden Ruf. Er hat sich mit ganzer Kraft in seinen Beruf eingebracht und gegen seine schwere Erkrankung angekämpft. Auch nach seiner Zurruhesetzung hat er sich weiterhin eng mit der Arbeitsgerichtsbarkeit verbunden gefühlt.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren. 



        



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