Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg

Datum: 28.07.2017

Im Mai 2016 ist beim Arbeitsgericht Stuttgart im Zusammenhang mit der Pilotierung der elektronischen Gerichtsakte auch der elektronische Rechtsverkehr eröffnet worden. Am 1. August 2017 wird nun das Landesarbeitsgericht nachziehen. Durch Artikel 2 der 2. Ver-ordnung des Justizministeriums zur Änderung der eAkten-Verordnung und Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Baden-Württemberg vom 8. Juni 2017 (GBl. S. 294) ist der elektronische Rechtsverkehr beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg für sämtliche Verfahren eröffnet worden. Zugleich wird die Pilotierung der elektronischen Akte auf das Landesarbeitsgericht ausgeweitet. An der Pilotierung werden sich zunächst die Kammern 1, 2, 4 und 5 der Kammern Stuttgart des Landesarbeitsgericht beteiligen.

Es wäre sehr zu begrüßen, wenn die Rechtsanwaltschaft die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Landesarbeitsgericht dazu nutzen würde, um in den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Landesarbeitsgericht zu starten. Mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) steht der Rechtsanwaltschaft bekanntlich ein einfacher und sicherer Weg zum elektronischen Versand anwaltlicher Dokumente zur Verfügung. Die Broschüre der Bundesrechtsanwaltskammer „Gestatten, beA!“ (2. Auflage 2017) ist als Anlage beigefügt. Um die Scan-Aufwände beim Landesarbeitsgericht zu verringern, wäre es vor allem hilfreich, wenn Rechtsmittel und Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Pilotierungskammern des Arbeitsgerichts Stuttgart (Kammern 2, 5, 7, 11, 16, 22, 23, 29 und 30) in elektronischer Form beim Landesarbeitsgericht eingereicht würden.

BRAK-beA_Information_2017  (477 KB)

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