In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Landesarbeitsgerichts zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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27.03.2024 | 21 Sa 14/23 | 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 15. Februar 2023 - 29 Ca 4115/22 - wird verworfen, soweit das Arbeitsgericht die Zahlungsklage in Höhe von EUR 4.000,00 brutto in Bezug auf die Monate Januar und Februar 2022 abgewiesen hat. 2. Im Übrigen wird das Urteil des Arbeitsgerichts auf die Berufung des Klägers teilweise abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger für März 2022 EUR 2.000,00 brutto zu bezahlen zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 4. April 2022 sowie weitere EUR 18.000,00 brutto abzüglich EUR 8.721,00 erhaltener Leistungen nach dem SGB II zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus dem Differenzbetrag aus EUR 2.000,00 brutto abzüglich erhaltener Sozialleistungen in Höhe von EUR 969,00 jeweils seit dem 3. Mai 2022, 2. Juni 2022, 4. Juli 2022, 2. August 2022, 6. September 2022, 7. Oktober 2022, 8. November 2022, 7. Dezember 2022 und 5. Januar 2023. 3. Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart wird zurückgewiesen. 4. Die Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagte zu 80 Prozent und der Kläger zu 20 Prozent zu tragen. Die Kosten des Rechtsstreits vor dem Arbeitsgericht haben der Kläger zu 40 Prozent und die Beklagte zu 60 Prozent zu tragen. 5. Die Revision wird nicht zugelassen. |
20.03.2024 | 21 Sa 12/23 | 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 14. Februar 2023 - 12 Ca 323/22 - wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. |
20.03.2024 | 19 Sa 53/23 | 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 19. Juni 2023 - Az.: 5 Ca 227/22 - wird
zurückgewiesen. |
19.03.2024 | 15 TaBV 2/23 | 1. Die Beschwerden der Beteiligten zu 8, 9, 10 und 11 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 06.04.2023 - 21 BV 54/22 -
werden zurückgewiesen. |
20.02.2024 | 11 Sa 45/22 | 1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 22.06.2022 - 9 Ca 485/21 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen. 2. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen. |
20.03.2024 | 10 Sa 67/23 | 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen vom 11. Oktober 2023 - 4 Ca 229/23 - wird
zurückgewiesen. |
20.03.2024 | 10 Sa 61/23 | Versäumnisteil- und Endurteil: 1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 2. August 2023 - 9 Ca 504/21 - wird als
unzulässig verworfen, soweit sie sich gegen |
20.03.2024 | 10 Sa 58/23 | 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Offenburg - vom 19. April 2023 - 6 Ca
325/21 - überwiegend abgeändert. 2. Die Klägerin trägt 9% der Kosten des Rechtsstreits in erster und zweiter Instanz, die Beklagte 91%. 3. Die Revision wird nicht zugelassen. |